Unser pädagogischer Auftrag orientiert sich an den Leitlinien der „Europäischen Charta für Erziehung und Unterricht von kranken Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus und zu Hause“ der Europäischen Vereinigung der Krankenhauslehrer.
EUROPÄISCHE CHARTA FÜR ERZIEHUNG UND UNTERRICHT VON KRANKEN KINDERN UND JUGENDLICHEN IM KRANKENHAUS UND ZU HAUSE
Jedes kranke Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung und die Erhaltung ihrer Stellung als Schüler*innen. Die Krankenhausschule fördert die Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen und normalisiert den Alltag. Krankenhausunterricht kann als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht organisiert werden. Krankenhaus- und Hausunterricht müssen, in Abstimmung mit der Heimatschule, den Bedürfnissen und Fähigkeiten kranker Kinder oder Jugendlicher entsprechen. Lernort, Lernumwelt und die Lernhilfen müssen den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher angepasst sein. Kommunikationstechnologien sollen auch für die Vermeidung von Isolierung genutzt werden. Der Inhalt des Unterrichts umfasst mehr als den formalen Stoffplan und enthält auch Themen, die aus besonderen Bedürfnissen durch Krankheit und Krankenhausaufenthalt erwachsen. Eine Vielzahl von Unterrichtsmethoden und -quellen sollen genutzt werden. Die Kliniklehrer*innen und die Lehrer*innen für Hausunterricht müssen voll qualifiziert sein und ständig Fortbildung erhalten .Die Lehrer*innen kranker Kinder und Jugendlicher sind als schulische Fachleute vollwertige Mitglieder des multidisziplinären Pflegeteams. Sie sind die Verbindung zwischen der Krankenhauswelt des Kindes oder Jugendlichen und seiner Heimatschule. Die Eltern werden über das Recht ihres kranken Kindes oder Jugendlichen auf Schulunterricht und über das Unterrichtsprogramm informiert. Sie sind als aktive und verantwortliche Partner*innen zu betrachten. Der Schüler*in wird als ganzheitliche Person betrachtet. Das schließt das Arztgeheimnis und den Respekt vor der Privatsphäre und dem religiösen Bekenntnis ein.
Verabschiedet von der Generalversammlung der Europäischen
Vereinigung der Krankenhauslehrer*innen (H.O.P.E.)
Barcelona – 20. Mai 2000